Hmmm... interessante Vorschriften gibt es in der Zwischenzeit, seit ich nicht mehr in der EU bin...
chris61 hat geschrieben:
...Eine übertriebene Radabdeckung-Demontage sollte dennoch vermieden werden.
Ergibt sich aus der Veränderung eine Verkehrsgefährdung, kann die Radabdeckung möglicherweise gefordert werden.Der letzter Satz ist also wieder mal ausschlaggebend. Da kann z.B. der TÜV-ler sein OK geben, aber der Sheriff zieht einem aus dem Verkehr, wenn er meint man gefährdet sich selbst oder andere Teilnehmer
Sehe ich auch so. Ob man gerne bei einer Kontrolle mit der Rennleitung diskutieren möchte darf sich jeder selbst aussuchen.
Mal `ne grundsätzliche Frage an euch Kollegen mit deutschem Nummernschild:
chris61 hat geschrieben:
...Für Motorräder mit EG-Zulassung ist keine bestimmte Radabdeckung vorgeschrieben
Habt ihr überhaupt EG-zugelassene Bolt? Das sollte doch in den Fahrzeugpapieren vermerkt sein?