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fahren ohne Frontfender
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Autor:  tuono [ Mi 26. Okt 2016, 14:59 ]
Betreff des Beitrags:  fahren ohne Frontfender

Hallo zusammen,

Darf man ohne Frontfender fahren? Also TÜV-konform;-)

Autor:  ehem. Mitglied [ Mi 26. Okt 2016, 15:33 ]
Betreff des Beitrags:  Re: fahren ohne Frontfender

Wenn Du nur einen Sitz eingetragen hast - ist es erlaubt :violin:

Gruß Andy

Autor:  ehem. Mitglied [ Mi 26. Okt 2016, 17:03 ]
Betreff des Beitrags:  Re: fahren ohne Frontfender

Swart hat geschrieben:
Wenn Du nur einen Sitz eingetragen hast - ist es erlaubt :violin:

Gruß Andy
...und dann auch nur wenn man beim fahren mit den Ellbogen flattert wie ein Huhn und laut "Gack!! Gack!!" ruft... :mrgreen: :mrgreen:

Vermutlich liegt hier ein Missverständnis vor.
Laut deutscher StVZO sind Radabdeckungen zwingend vorgeschrieben. In den Nachbarländern m.W. genauso.

Autor:  ehem. Mitglied [ Mi 26. Okt 2016, 17:24 ]
Betreff des Beitrags:  Re: fahren ohne Frontfender

es gibt da unterschiede in der zulassung und welche regelung dann die andere aufhebt .
im Caferacerforum wurde dieses thema mal ausführlich behandelt .

Autor:  ehem. Mitglied [ Mi 26. Okt 2016, 18:14 ]
Betreff des Beitrags:  Re: fahren ohne Frontfender

Ich habe mal mit dem von https://kingstoncustom.blogspot.de/2015/ ... st_16.html persönlich
geredet und der hat gesagt , wenn ein Sitz eingetragen ist , kann man ohne Frontfender fahren :whistle:

Gruß Andy

Autor:  ehem. Mitglied [ Mi 26. Okt 2016, 18:39 ]
Betreff des Beitrags:  Re: fahren ohne Frontfender

Ich vermute mal, der gute Mann hat sich vertan. ;)

"Nur bei einem Sitzplatz" gilt für Moppeds, die nur Ochsenaugen als Blinker haben (also keine hinteren Blinker).
Sonst dürfte der Kingston-Mann gerne den Zusammenhang zwischen Spritzwasser, aufgewirbelten Steinen und der Anzahl Sitzplätze erklären... :think:

Autor:  ehem. Mitglied [ Do 27. Okt 2016, 05:40 ]
Betreff des Beitrags:  Re: fahren ohne Frontfender

Also als ich das letzte mal einen Bobber gebaut und abnehmen lassen habe hieß es hier beim TÜV Nord das eine Radabdeckung vorne nicht vorgeschrieben aber dennoch sinnvoll sei :) es gab also ohne Abdeckung keine Probleme bei der Einzelabnahme und der anschließenden Hauptuntersuchung.
Dabei handelte es sich um eine 2006er Yamaha dragstar 1100...
Kann natürlich sein das sich das mal wieder geändert hat aber mein letzter Stand war---> brauchst du nicht

Autor:  ehem. Mitglied [ Do 27. Okt 2016, 13:42 ]
Betreff des Beitrags:  Re: fahren ohne Frontfender

Laut § 30, 36a StVZO sieht es so aus:

Für Motorräder besteht national eine Vorschrift zur Radabdeckung (150 mm über Achsenmitte, Lauffläche komplett abgedeckt).
Für Motorräder mit EG-Zulassung ist keine bestimmte Radabdeckung vorgeschrieben.
Eine übertriebene Radabdeckung-Demontage sollte dennoch vermieden werden. Ergibt sich aus der Veränderung eine Verkehrsgefährdung, kann die Radabdeckung möglicherweise gefordert werden.

Der letzter Satz ist also wieder mal ausschlaggebend. Da kann z.B. der TÜV-ler sein OK geben, aber der Sheriff zieht einem aus dem Verkehr, wenn er meint man gefährdet sich selbst oder andere Teilnehmer ;)

Autor:  ehem. Mitglied [ Do 27. Okt 2016, 16:31 ]
Betreff des Beitrags:  Re: fahren ohne Frontfender

Hmmm... interessante Vorschriften gibt es in der Zwischenzeit, seit ich nicht mehr in der EU bin... :o
chris61 hat geschrieben:
...Eine übertriebene Radabdeckung-Demontage sollte dennoch vermieden werden. Ergibt sich aus der Veränderung eine Verkehrsgefährdung, kann die Radabdeckung möglicherweise gefordert werden.

Der letzter Satz ist also wieder mal ausschlaggebend. Da kann z.B. der TÜV-ler sein OK geben, aber der Sheriff zieht einem aus dem Verkehr, wenn er meint man gefährdet sich selbst oder andere Teilnehmer ;)

Sehe ich auch so. Ob man gerne bei einer Kontrolle mit der Rennleitung diskutieren möchte darf sich jeder selbst aussuchen. ;)


Mal `ne grundsätzliche Frage an euch Kollegen mit deutschem Nummernschild:
chris61 hat geschrieben:
...Für Motorräder mit EG-Zulassung ist keine bestimmte Radabdeckung vorgeschrieben

Habt ihr überhaupt EG-zugelassene Bolt? Das sollte doch in den Fahrzeugpapieren vermerkt sein? :think:

Autor:  ehem. Mitglied [ Do 27. Okt 2016, 17:38 ]
Betreff des Beitrags:  Re: fahren ohne Frontfender

Hallo Denis,

Ja unsere Bolt ist in Deutschland bzw in der EG unter "K" im Fahrzeugschein mit e13*2002/24*0640*01 als EG-Typgenehmigung zugelassen.

Gruß Carsten

Autor:  ehem. Mitglied [ Do 27. Okt 2016, 18:31 ]
Betreff des Beitrags:  Re: fahren ohne Frontfender

nach nationalen recht wird seit längerem nur noch einzelnes zugelassen .
ansonnsten is alles käufliche EU zulassung .
was es eben bei umbauten alter kisten schwer macht zb. eben wegen änderungen Blinker,Radabdeckungen,Lautstärke usw usw ....

Autor:  ehem. Mitglied [ Do 27. Okt 2016, 18:47 ]
Betreff des Beitrags:  Re: fahren ohne Frontfender

Das hier war vor 2 Jahren problemlos möglich... (hier noch unlackiert und nicht wirklich fertig... aber so war ich beim Tüv!)

Autor:  ehem. Mitglied [ Sa 29. Okt 2016, 06:13 ]
Betreff des Beitrags:  Re: fahren ohne Frontfender

Servus

nun ohne Fronffender siet es natürlich ratten scharf aus.
Aber ich würde nicht ohne fahren, denn der Steinschlag auf die Bolt wird nicht unerheblich sein, oder David?

Vielleicht geht es mit einem etwas kleineren Fender?


Gruß
Ralph

Autor:  ehem. Mitglied [ Sa 29. Okt 2016, 09:18 ]
Betreff des Beitrags:  Re: fahren ohne Frontfender

Hi

also Steinschläge waren jetzt nicht das übelste an der ganzen Sache... schlimmer war eigentlich, dass wenn du nur ein ganz klein wenig Feuchtigkeit auf der Straße hast, dann schießt da ein Wasserbogen genau in der Mitte des Motorrades senkrecht in die Luft und du hast die ganze Grütze volle Granate im Gesicht... Für mich bei nur leichter Feuchtigkeit unfahrbar... aber das muss ja jeder selbst wissen...
Von der Optik her keine Frage!

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