ich denke dass die das so auslegen können (je nach unfall!), das ein veränderter Blinker (Ohne ABE) verkehrsgefährdent ist.
Mögliche Argumentationsgrundlagen: Blinker nicht hell genug, hat nicht vernünftig auf sich aufmerksam gemacht, wurde nicht durch Fachwerkstatt verbaut und könnte somit einen Wackelkontakt gehabt haben und in dem Moment nicht 100%ig funktioniert haben usw usw
bis auf mein Standlicht (Ist ne LED von Osram drin), werde ich Peinlichst genau darauf Achten das meine Teile ABE haben oder eingetragen sind.
Ich muss noch jemanden Finden der mir Fußrastenvorverlegung eintragen kann (ist gar nicht mal so einfach
)
Ein bekannter von mir hatte nen rempler
vorverlegte dran, nicht eingetragen
er hat gebremst und ihm ist jemand hinten drauf.
die Gegnerische Versicherung wollte natürlich nicht zahlen
ein Ewig langer Rechtsstreit ging mit dem Ende aus, das beide den eigenen Schaden Zahlen dürfen
Argumentation des Richters: "Funktion der Bremse/Bremslichtschalters sei eventuell nicht gegeben gewesen"