Um das Thema zu vereinfachen habe ich mal einen extra Thread über den Hypercharger aufgemacht.
Es geht hier um den Hypercharger Luftfilter der Fa. KÜRYAKYN. (Siehe Bild)
Hier handelt es sich um einen offenen HiPerformance Luftfilter, welcher im Auslieferungszustand nicht eintragungsfähig ist.
Das besondere ist die Optik (über die sich streiten lässt) und die sichtbaren Drosselklappen.
Hier ein schönes Video dazu:
https://www.youtube.com/watch?v=lIzOH93Lm-kEingetragen bekommt man den in Deutschland nur durch den zusätzlichen Einbau eines sogenannten TÜV Kits (siehe Bild)
Hierbei wird ein VA Blech Streifen um den K&N Luftfilter im inneren gelegt.
Hierdurch wird die Menge an angesaugter Luft und der Geräuschpegel wieder auf Serienniveau abgesenkt.
Der Haken bei der Sache ist, das in dem TÜV Gutachten steht, dass die "Abgasschalldämpferanlage... dem Serienstand" entsprechen muss. (Siehe Bild)
Die Argumentation des "Bittstellers" beim TÜV ist in der Regel diese:
Hat der Auspuff eine ABE "entspricht" er quasi dem "Serienstand". Es gibt Prüfer die lassen sich darauf ein. Andere nicht.
Das Zauberwort ist also das der Auspuff dem Serienstand "
entsprechen" muss.
Das bedeutet also nicht das er im Serienzustand "sein" muss! Verstanden?
Der zweite und viel größere Haken ist die Freigabeliste des Teilegutachtens.
Da steht unsere XV nämlich noch leider nicht drin. (Siehe Bild)
Kurioser weise gilt dieses Gutachten für Yamaha Motoren von 650 bis 1900 Kubik.
Lange Rede kurzer Sinn:
Ich habe mich mit der Firma Lottermann Bikes und Delta Custom Bikes in Verbindung gesetzt um darum zu bitten unsere XV950(VN03) mit in die Freigabenliste aufzunehmen.
Mein Anliegen ist jetzt bei der Geschäftsleitung, und ich könne im laufe der nächsten Woche mit einer Antwort rechnen.
(Stand 23.09.2015)
Sobald ich etwas neues in Erfahrung bringe gebe ich wieder laut.