Baal74 hat geschrieben:
Wenn man sich die Zubehör-KZH bei den großen Händlern anschaut, dann steht da meist nur, dass die im Zusammenhang mit Beleuchtung und Rückstrahler zulässig sind (Zitat: "Wenn diese E-zugelassenen Zusatzteile mit verbaut werden Bedarf der Kennzeichenhalter keinerlei Zulassung und kann so verbaut werden.").
Also gehe ich davon aus, dass die Dinger keine ABE/Eintragung brauchen, so lange sie "normal" am Heck befestigt sind wo sie hingehören, beleuchtet sind und einen Rückstrahler haben.
Außerdem dürfte der durchschnittliche Sheriff das auch gar nicht als nicht original erkennen und auch ansonsten wird da kein Hahn nach Krähen.
Bei seitlichen KZH sieht das natürlich ganz anders aus.
Genau so ist es, dabei solltest du die Neigung der Kennzeichens aber nicht außer Acht lassen.
Cheers Freebike