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Ist DB Killer mitführen trotzdem Strafbar?
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Autor:  frank [ Mi 15. Jul 2015, 12:59 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Ist DB Killer mitführen trotzdem Strafbar?

Ich behaupte mal man unterstellt dir Vorsatz und wird kein Auge zudrücken

Autor:  ehem. Mitglied [ Mi 15. Jul 2015, 13:18 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Ist DB Killer mitführen trotzdem Strafbar?

frank hat geschrieben:
Ich behaupte mal man unterstellt dir Vorsatz und wird kein Auge zudrücken

Jenau so isset!

Anders "KÖNNTE" es ausgehen, wenn du den Eater dabei hast, aber darauf bestehst das der eben erst rausgeflogen ist, weil du irgendwie die Schraube unterwegs verloren hast.

Alles einbaufertig dabei = Vorsatz

Schraube "verloren" = Mangel

Mängelkarte gibts aber so oder so.

Autor:  ehem. Mitglied [ Mi 15. Jul 2015, 15:47 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Ist DB Killer mitführen trotzdem Strafbar?

Bobber hat geschrieben:
Moin,

Bei einer Verkehrskontrolle wurde ich angehalten. (Nicht mit der Bolt)
DB Killer draußen aber dabei. Ist mir grade rausgefallen :o
O.k. Haste wiedergefunden? Ja. Steck rein und mach richtig fest.
Polizist: Sind aber auch bauartbedingt sowas von locker die Dinger. :mrgreen:
Danke und Tschüss (war in Ostfriesland unterwegs)
Glück gehabt.

Gruß Bernd


Da hast Du aber richtig Glück gehabt Bernd :o :lol:

In Bayern glaubt Dir das kein Mensch :roll:

Gruß Andy

Autor:  ehem. Mitglied [ Mi 15. Jul 2015, 17:25 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Ist DB Killer mitführen trotzdem Strafbar?

Bobber hat geschrieben:
Naja........ Geglaubt hat er das wohl auch nicht :mrgreen:
Kann mir ja jetzt nicht mehr passieren.
Ist ja nix mehr drin im Orginalen was rausfallen könnte. :o
Nur noch ein großes schwarzes Loch :roll:

Gruß Bernd


Bernd,

Das hätte ich dir jetzt aber nicht zugetraut :oops:
Ist doch nicht erlaubt oder?
Immer diese Krawalltüten Rocker.

Cheers Ferrz

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